Wer wird Vogel des Jahres 2024?

Was haben Kiebitz, Rebhuhn, Rauchschwalbe, Steinkauz und Wespenbussard gemeinsam? Alle fünf haben die Chance, Vogel des Jahres 2024 zu werden. Am 1. September starten NABU und sein bayerischer Partner LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) zum vierten Mal die öffentliche Wahl – alle können mitmachen und entscheiden, wer der nächste Jahresvogel werden soll.

 

 

 

Wie auch in den Vorjahren stehen nun wieder fünf Vogel-Kandidaten zur Auswahl, welche stellvertretend ein Naturschutzthema repräsentieren. Sowohl die Vogelarten als auch die dazugehörigen Naturschutzthemen benötigen dringend unsere Aufmerksamkeit. Im Vorjahr haben fast 135.000 Menschen teilgenommen und dem Braunkehlchen zur Krone verholfen. Wir hoffen auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung, damit die heimische Vogelwelt bekannter wird.

 

 

 

Der Kiebitz (Vanellus vanellus) wird wegen seiner spektakulären Balzflüge „Gaukler der Lüfte“ genannt. Leider verliert er massiv an Lebensraum. Denn als Wiesenbrüter braucht er feuchte Wiesen und Weiden, Moore und Sümpfe. Da immer mehr Feuchtgebiete trockengelegt, in Äcker umgewandelt oder intensiv bewirtschaftet werden, findet der Frühlingsbote kaum noch Platz zum Brüten. Durch die Klimakrise wird es zudem immer trockener. Der Kiebitz gilt heute als stark gefährdet. „Wasser marsch!“ fordert er.

 

Mit 20.000 Paaren im Jahr 2020 in Niedersachsen gilt der Kiebitz laut der „Roten Liste der Brutvögel Niedersachsens und Bremens“ 2021 landesweit als gefährdet. Der Trend in Niedersachsen ist dabei seit längerem negativ.

 

 

 

Leergeräumte Felder, öde Rapsflächen und Maisfelder – wo bleibt da die Vielfalt? Das Rebhuhn (Perdix perdix) ist Bodenbrüter und braucht buschige Feldraine und Blühstreifen. In der ausgeräumten Agrarlandschaft findet es keine Deckung. Wegen des vielen Düngers und der Ackergifte macht sich auch die Nahrung für das Rebhuhn – Insekten – rar. Es fordert darum: „Mehr Vielfalt auf dem Acker!“

 

Das Rebhuhn wies in Niedersachsen 2020 einen Bestand von etwa 4.000 Revieren auf. Landes- wie auch bundesweit ist die Art stark gefährdet. Auch beim Rebhuhn ist für Niedersachsen in negativer Trend erkennbar.

 

 

 

Die Rauchschwalbe (Hirundo rustica) gilt als Glücksbotin – ihr selbst ist das Schicksal weniger gewogen. Früher fand sie in Ställen und Scheunen kleiner Bauernhöfe genug Nistmöglichkeiten. Heute sind die Stallungen großer Viehbetriebe häufig verschlossen, Schwalbennester werden bei Sanierungen entfernt und an modernen glatten Innenwänden bleiben sie nicht haften. Auf versiegelten Flächen fehlt der Rauchschwalbe zudem der Baustoff: Lehmpfützen. Sie wünscht sich darum „Matsch statt Asphalt!“.

 

Auch die Rauchschwalbe ist trotz ihrer 100.000 nachgewiesenen Reviere im Jahr 2020 in Niedersachsen und Deutschland laut Roter Liste eine gefährdete Art. Wie die jüngsten Ergebnisse der NABU-„Stunde der Gartenvögel“ im Mai dieses Jahres gezeigt haben, nehmen die Bestände von Hausbrütern wie Rauchschwalbe, aber auch Mehlschwalbe und Mauersegler, weiter ab.

 

 

 

An Wohnraum mangelt es auch dem Steinkauz (Athene noctua). Er braucht alte Bäume mit Höhlen im Offenland. Die gibt es vor allem auf Streuobstwiesen, die ohne Maschinen und Pestizide gepflegt werden. Hier gibt es auch genug Insekten und kleine Wirbeltiere als Nahrung. Doch leider gibt es immer weniger Streuobstwiesen und damit auch immer weniger Steinkäuze. Darum tritt er zur Wahl an mit „Mehr Wohnraum im Baum!“.

 

Der Steinkauz ist von den fünf Kandidaten in Niedersachsen mit am seltensten anzutreffen und wies 2020 750 Reviere auf. Der Steinkauz gilt bundesweit und in Niedersachsen als gefährdet. Sein Areal hat sich im Bundesland stark verkleinert.

 

 

 

Der Wespenbussard (Pernis apivorus) ist im Deutschen nach seiner Leibspeise benannt: Wespen. Um nicht gestochen zu werden, wenn er Wespennester aufscharrt, ist sein Gefieder besonders dicht und seine Füße sind mit Hornplättchen geschützt. Durch den Insektenschwund und durch den Rückgang von Würmern und Amphibien, die ebenfalls auf seinem Speiseplan stehen, hat es der Wespenbussard schwer. In Deutschland steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste. „Für Insekten, gegen Gift!“ ist sein Wahlslogan.

 

Auch der Wespenbussard ist einer der Kandidaten, der in Niedersachsen weniger oft anzutreffen ist. 2020 konnten 500 Paare nachgewiesen werden. Im Bundesland ist die Art als gefährdet eingestuft. Der Bestand gilt zwar als stabil, doch mit Insektensterben und dem Verlust strukturreicher Lebensräume drohen auch dem Wespenbussard Rückgänge.

 

 

 

Am 1. September um 9 Uhr wird das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de freigeschaltet. Bis zum 5. Oktober, 11 Uhr, kann abgestimmt werden. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

 

 

 

Wahllokal: www.vogeldesjahres.de

 

Vogelportraits: www.nabu.de/vogelportraits

Medieninfoseite mit Grafiken, Fotos und Vogelstimmen: www.NABU.de/medieninfos-vogelwahl