Der NABU begrüßt die Rückkehr des Wolfes in Niedersachsen. Seit 2006 gibt es wieder Hinweise auf Wolfsvorkommen, seit 2007 auch Nachweise. Nach aktuellem Stand gibt es landesweit 36 Wolfsrudel und zwei Paare.
Die Hauptnahrung des Wolfes in Deutschland ist das Reh (53 Prozent), gefolgt von Rotwild (15 Prozent) und Wildschweinen (18 Prozent). Dies haben Untersuchungen des Senckenberg Museums für Naturkunde (Görlitz) an über 6.000 gesammelten Kotproben aus den Jahren 2001 bis 2016 ergeben (siehe Webseite der DBBW). Zu einem kleinen Teil (13 Prozent) stehen auch Damhirsch, Muffelschaf, Hase und andere kleine und mittelgroße Säuger auf dem Speiseplan. Mit etwa einem Prozent der erbeuteten Biomasse sind Nutztierrisse die Ausnahme und spielen als Nahrung für das Überleben der Wölfe keine Rolle.
Je nach Region und Jahreszeit schwankt die Nahrungszusammensetzung allerdings. In Sachsen-Anhalt beispielsweise haben Damhirsche eine größere Bedeutung für die Ernährung des Wolfes, in der Königsbrücker Heide in Sachsen stehen auch Biber auf dem Speiseplan (LAU Sachsen-Anhalt, 2014 und Kontaktbüro Wölfe in Sachsen, 2014).
Für ein konfliktarmes Zusammenleben mit Wölfen hat der NABU Niedersachsen das Projekt „Herdenschutz Niedersachsen“ ins Leben gerufen. Hierbei werden Weidetierhalter*innen bei der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen unterstützt.
Durch das Umweltministerium in Niedersachsen wurden geheimgehaltene Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme einzelner Tiere erlassen. Dabei ist es bisher (Stand: April 2021) zu vier Fehlabschüssen gekommen, bei denen allem Anschein nach nicht das Tier entnommen wurde, für das die eigentliche Ausnahmegenehmigung galt.
Der Wolf ist durch internationale und
nationale Gesetze streng geschützt. In der Europäischen Union unterliegt er den Anhängen II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Auf Bundesebene ist der Wolf durch das
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er hat damit den höchstmöglichen Schutzstatus.
Der NABU Niedersachsen kritisiert die Geheimhaltung der Abschusslisten und fordert eine Veröffentlichung für mehr Transparenz, weshalb einzelne Tiere entnommen werden sollen. Der
NABU hat sich bereits seit Jahren klar zur Entnahme von Problemwölfen bekannt. Allerdings muss ein Problemwolf bzw. ein Wolf mit auffälligem Verhalten nach klaren Kriterien definiert
werden, wie es beispielsweise die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) und das Bundesamt für Naturschutz machen. Ein Wolf ist aus Sicht des NABU erst dann ein Problemtier, wenn
er die empfohlenen und nachweislich wirkenden wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen nachweislich überwindet und nicht, wenn er an Deichen oder bei Rindern ungeschützte Tiere erbeutet.